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Immobilienbegriffe von A bis Z
Rücktrittserklärung
Ein Rücktritt erfolgt durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber der anderen Partei. Damit kann ein Vertrag rückwirkend aufgehoben werden, wenn das Recht zum Rücktritt vertraglich oder gesetzlich vorgesehen ist.