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Immo­bi­li­en­be­griffe von A bis Z

Rücktrittserklärung

Ein Rücktritt erfolgt durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber der anderen Partei. Damit kann ein Vertrag rückwirkend aufgehoben werden, wenn das Recht zum Rücktritt vertraglich oder gesetzlich vorgesehen ist.