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Immo­bi­li­en­be­griffe von A bis Z

Nutzniessung

Eigentümer räumt dem Nutzniessungsberechtigten das Recht auf Besitz, den Gebrauch und die Nutzung der Immobilie ein. Der Nutzungsberechtigte kann den Vermögenswert z.B. auch vermieten oder verpachten.