Die Sprache der Profis

Immo­bi­li­en­be­griffe von A bis Z

Gestaltungsfreiheit

Die Vertragsparteien sind frei in der Gestaltung des Vertragsinhalts. Wesentliche Kriterien wie beispielsweise Angaben zu den Vertragsparteien, zum Objekt sowie die Vertragsdauer müssen dennoch erfüllt sein.