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Immobilienbegriffe von A bis Z
Bauverbotsdienstbarkeit
Dienstbarkeitsberechtigter verbietet dem Eigentümer das Errichten von Bauten teilweise oder insgesamt auf dem Grundstück.
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Dienstbarkeitsberechtigter verbietet dem Eigentümer das Errichten von Bauten teilweise oder insgesamt auf dem Grundstück.