
Die Sprache der Profis
Immobilienbegriffe von A bis Z
Baurecht
Im Grundbuch eingetragenes Recht auf fremdem Boden ein Bauwerk zu erstellen (gemäss ZGB 779 ff). Der Baurechtgeber (Landeigentümer) erhält vom Baurechtnehmer (Liegenschaftenbesitzer) einen jährlichen Baurechtszins.