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Immo­bi­li­en­be­griffe von A bis Z

Baurecht

Im Grundbuch eingetragenes Recht auf fremdem Boden ein Bauwerk zu erstellen (gemäss ZGB 779 ff). Der Baurechtgeber (Landeigentümer) erhält vom Baurechtnehmer (Liegenschaftenbesitzer) einen jährlichen Baurechtszins.